Norm
ABGB §1220Rechtssatz
Die Ausstattung soll eine den Lebensverhältnissen der Eltern angemessene Starthilfe für das ausstattungsbedürftige Kind bei der ersten Gründung einer eigenen Familie sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0022248Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.05.2013