RS OGH 1979/8/30 7Ob690/79, 7Ob629/79 (7Ob630/79)

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Veröffentlicht am 30.08.1979
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Norm

EO §79
Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art1

Rechtssatz

Ein öffentlich rechtlicher Anspruch läßt sich, selbst wenn ein nach der deutschen Gesetzeslage geschaffener Titel vorliegt, in Österreich nicht vollstrecken.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Internationale Abkommen; Zweiseitige Abkommen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitge Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (BGBl Nr 105/1960)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0002299

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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