Norm
AußStrG §16 BIII2bRechtssatz
Wenn das Rekursgericht eine nach der Aktenlage pflegschaftsgerichtlich nicht genehmigte Vereinbarung der Eltern über eine Befreiung der Mutter von Unterhaltsleistungen für den gesetzlichen Anspruch des Kindes gegen die Mutter als unehelich angesehen und daher unberücksichtigt gelassen hat, kann das keinesfalls eine offenbare Gesetzwidrigkeit begründen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0086799Dokumentnummer
JJR_19790831_OGH0002_0060OB00703_7900000_001