RS OGH 1979/8/31 6Ob703/79

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Veröffentlicht am 31.08.1979
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Norm

AußStrG §16 BIII2b

Rechtssatz

Wenn das Rekursgericht eine nach der Aktenlage pflegschaftsgerichtlich nicht genehmigte Vereinbarung der Eltern über eine Befreiung der Mutter von Unterhaltsleistungen für den gesetzlichen Anspruch des Kindes gegen die Mutter als unehelich angesehen und daher unberücksichtigt gelassen hat, kann das keinesfalls eine offenbare Gesetzwidrigkeit begründen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 703/79
    Entscheidungstext OGH 31.08.1979 6 Ob 703/79
    Veröff: EFSlg 35083

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0086799

Dokumentnummer

JJR_19790831_OGH0002_0060OB00703_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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