RS OGH 1979/8/31 6Ob688/79, 6Ob576/82, 2Ob654/86, 4Ob560/91, 1Ob568/92, 10Ob2402/96z, 7Ob67/99z, 6Ob

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.08.1979
beobachten
merken

Norm

EheG §97

Rechtssatz

Wird bei der Vereinbarung die besondere Formvorschrift eingehalten und fehlt es auch an inneren Mängeln, dann kommt einer solchen rechtsgeschäftlichen Regelung unmittelbare Wirksamkeit zu. Die Vertragsregelung schließt dann, soweit sie reicht, eine Aufteilung nach §§ 81 ff EheG aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0057614

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten