RS OGH 1979/9/5 10Os77/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.09.1979
beobachten
merken

Norm

StGB §28 Cb

Rechtssatz

Vollendung und Versuch eines Delikts, wenn der Versuch der Vollendung nachfolgt und auf eine über die durch die Vollendung bereits gegebene Rechtsgutbeeinträchtigung hinausgehende Rechtsgutbeeinträchtigung abzielt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0091427

Dokumentnummer

JJR_19790905_OGH0002_0100OS00077_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten