RS OGH 1979/9/5 10Os104/79, 10Os24/85

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Veröffentlicht am 05.09.1979
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Norm

StPO §44 Abs2

Rechtssatz

Voraussetzungen, unter denen die Urteilszustellung an den seinerzeit gemäß § 41 Abs 2 StPO bestellten Verteidiger, dessen Auftrag jedoch inzwischen durch die Wahl eines Verteidigers erloschen (und durch dessen Vollmachtskündigung nicht wiederhergestellt) war, dennoch (ohne Beschwerde gemäß § 33 StPO) toleriert werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0096740

Dokumentnummer

JJR_19790905_OGH0002_0100OS00104_7900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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