Norm
StPO §44 Abs2Rechtssatz
Voraussetzungen, unter denen die Urteilszustellung an den seinerzeit gemäß § 41 Abs 2 StPO bestellten Verteidiger, dessen Auftrag jedoch inzwischen durch die Wahl eines Verteidigers erloschen (und durch dessen Vollmachtskündigung nicht wiederhergestellt) war, dennoch (ohne Beschwerde gemäß § 33 StPO) toleriert werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0096740Dokumentnummer
JJR_19790905_OGH0002_0100OS00104_7900000_002