Norm
StPO §288 Abs2 Z3Rechtssatz
Verweisung der Strafsache an das zuständige Bezirksgericht, wenn der Gerichtshof nur auf ein Vergehen, welches in die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes fällt, erkannt hat und dieser Schuldspruch auf Grund einer Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten aufgehoben wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0100318Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.03.2021