Norm
ABGB §1438 CbRechtssatz
Wird der Klagsforderung nach Geltendmachung einer zumindest gleich hohen als zu Recht bestehenden Gegenforderung dennoch zum Teil deshalb stattgegeben, weil die Klagsforderung ein Arbeitseinkommen sei (§ 1 LPfG, § 293 Abs 3 EO), so sit bei ausschließlicher Anfechtung dieser Entscheidung durch den Kläger mit der Begründung, es liege doch kein Arbeitseinkommen vor, zugunsten des Klägers auf diese nur für die Kompensabilität bedeutungsvolle Frage nicht einzugehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0003965Dokumentnummer
JJR_19790911_OGH0002_0040OB00069_7900000_001