RS OGH 1979/9/11 4Ob69/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.09.1979
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Norm

ABGB §1438 Cb
EO §293 Abs3
LPfG §1
ZPO §506 A

Rechtssatz

Wird der Klagsforderung nach Geltendmachung einer zumindest gleich hohen als zu Recht bestehenden Gegenforderung dennoch zum Teil deshalb stattgegeben, weil die Klagsforderung ein Arbeitseinkommen sei (§ 1 LPfG, § 293 Abs 3 EO), so sit bei ausschließlicher Anfechtung dieser Entscheidung durch den Kläger mit der Begründung, es liege doch kein Arbeitseinkommen vor, zugunsten des Klägers auf diese nur für die Kompensabilität bedeutungsvolle Frage nicht einzugehen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 69/79
    Entscheidungstext OGH 11.09.1979 4 Ob 69/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0003965

Dokumentnummer

JJR_19790911_OGH0002_0040OB00069_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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