RS OGH 1979/9/11 5Ob535/79 (5Ob536/79)

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Veröffentlicht am 11.09.1979
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Norm

ABGB §44
EheG §55g Abs3

Rechtssatz

§ 44 zweiter Satz ABGB findet mit dem darin aufgestellten Postulat der Dauerhaftigkeit als Wesensmerkmal der Ehe seine Grenze im 2. Abschnitt des EheG, weshalb auch aus diesem einfachgesetzlichen Programmsatz keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 55 Abs 3 EheG bestehen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 535/79
    Entscheidungstext OGH 11.09.1979 5 Ob 535/79
    EFSlg 34009

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0009346

Dokumentnummer

JJR_19790911_OGH0002_0050OB00535_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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