Norm
ABGB §44Rechtssatz
§ 44 zweiter Satz ABGB findet mit dem darin aufgestellten Postulat der Dauerhaftigkeit als Wesensmerkmal der Ehe seine Grenze im 2. Abschnitt des EheG, weshalb auch aus diesem einfachgesetzlichen Programmsatz keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 55 Abs 3 EheG bestehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0009346Dokumentnummer
JJR_19790911_OGH0002_0050OB00535_7900000_001