Norm
JN §55Rechtssatz
Wenn es auf Grund einer fehlerhaft funktionierenden Alarmanlage zu zahlreichen Polizeieinsätzen kommt, ist die fehlerhafte Funktion eine einheitliche Ursache für dadurch entstandene Kosten, stehen in tatsächlichem Zusammenhang und müssen zusammengerechnet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0045286Dokumentnummer
JJR_19790911_OGH0002_0050OB00660_7900000_001