RS OGH 1979/9/11 11Os165/78, 14Os154/89 (14Os155/89)

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Veröffentlicht am 11.09.1979
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Norm

StGB §146 C2
StGB §146 D

Rechtssatz

Gelingt es dem Täter, nur einen Teil jener Summe, auf die sich sein Vorsatz erstreckt, herauszulocken, ist das einheitliche (Betrugstatgeschehen) Tatgeschehen (wegen der Teilbarkeit des Vermögensobjekts) in das Vergehen des teils versuchten, teils vollendeten Betrugs aufzuspalten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0094590

Dokumentnummer

JJR_19790911_OGH0002_0110OS00165_7800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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