Norm
ZPO §502 Abs3 Da3Rechtssatz
Wenn mit zwei Teilurteilen zusammen ein S 50000,-- übersteigender Betrag zugesprochen wurde, könnte der gesonderte Ausspruch über eine einheitliche Gegenforderung, die ebenfalls diese Wertgrenze überstiege, mit Revision angefochten werden. Dies gilt jedoch nicht für ein bestätigendes Urteil, durch das nur mehr über mehrere Gegenforderungen entschieden wurde, die zwar insgesamt über der Wertgrenze des § 502 Abs 3 ZPO liegen, einzeln aber diese Grenze nicht erreichen und weder im tatsächlichen noch im rechtlichen Zusammenhang stehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0042836Dokumentnummer
JJR_19790912_OGH0002_0010OB00029_7900000_001