Norm
ABGB §878Rechtssatz
Ein Gastwirt hat eine vom Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages oder Bewirtungsvertrages unabhängige vorvertragliche Schutzpflicht nicht nur für den sicheren Zustand seines Gasthauses, sondern auch den des Zuganges zu demselben zu sorgen. Es trifft ihn daher die vorvertragliche Pflicht, den Eingang in sein Gasthaus und den unmittelbar davor befindlichen Gehsteigbereich von Schnee und Eis zu säubern oder zu bestreuen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0016382Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.04.2018