RS OGH 1979/9/13 8Ob98/79, 2Ob86/81, 2Ob142/81 (2Ob143/81), 2Ob149/88, 2Ob58/89, 2Ob8/90, 2Ob57/91,

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Veröffentlicht am 13.09.1979
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Norm

ABGB §1326 B3
ABGB §1326 C

Rechtssatz

Die Verhinderung des besseren Fortkommens stellt einen besonderen Vermögensschaden dar, der im Entfall einer Verbesserung der Lebenslage besteht; dazu gehören vor allem verschlechterte Berufsaussichten, aber auch der Entgang von Heiratschancen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0031203

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.01.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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