Norm
ABGB §1326 B3Rechtssatz
Die Verhinderung des besseren Fortkommens stellt einen besonderen Vermögensschaden dar, der im Entfall einer Verbesserung der Lebenslage besteht; dazu gehören vor allem verschlechterte Berufsaussichten, aber auch der Entgang von Heiratschancen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0031203Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.01.2019