Norm
StVO §20 IB2Rechtssatz
Von einem Kraftfahrzeuglenker muß erwartet werden, daß er die Regeln der Fahrkunst beherrscht, mit dem Fahren auf winterlichen Fahrbahnen vertraut ist und sein Verhalten danach einrichtet.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0074861Dokumentnummer
JJR_19790914_OGH0002_0080OB00151_7900000_001