RS OGH 1979/9/18 9Os86/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.09.1979
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Norm

FinStrG §35

Rechtssatz

Wer bei der Einfuhr um seine Stellungspflicht von Waren allgemein weiß, ist nicht damit exculpiert, daß er diese (in seinem Fahrzeug versteckten) Waren nicht genau eruierte und deshalb nicht stellte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0086324

Dokumentnummer

JJR_19790918_OGH0002_0090OS00086_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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