RS OGH 1979/9/25 4Ob77/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.09.1979
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Norm

ABGB §523 Ca
AngG §36 IV

Rechtssatz

Nach Ablauf der Frist für den Unterlassungsanspruch ist eine Verurteilung zur Unterlassung mangels Bestehens eines weiteren Unterlassungsanspruches und mangels der Möglichkeit, den in der Vergangenheit bestandenen Anspruch zu erfüllen, nicht mehr möglich.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 77/79
    Entscheidungstext OGH 25.09.1979 4 Ob 77/79
    Veröff: Arb 9809 = IndS 1980,1218

Schlagworte

SW: Verbotsfrist, Erfüllung, Anspruch, Prozeß, Verfahren, Angestellte, Konkurrenzklausel, Konkurrenzverbot, Wettbewerbsverbot, gerichtliche Geltendmachung, Beschränkung, Erwerbstätigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0029888

Dokumentnummer

JJR_19790925_OGH0002_0040OB00077_7900000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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