Norm
ABGB §523 CaRechtssatz
Nach Ablauf der Frist für den Unterlassungsanspruch ist eine Verurteilung zur Unterlassung mangels Bestehens eines weiteren Unterlassungsanspruches und mangels der Möglichkeit, den in der Vergangenheit bestandenen Anspruch zu erfüllen, nicht mehr möglich.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Verbotsfrist, Erfüllung, Anspruch, Prozeß, Verfahren, Angestellte, Konkurrenzklausel, Konkurrenzverbot, Wettbewerbsverbot, gerichtliche Geltendmachung, Beschränkung, ErwerbstätigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0029888Dokumentnummer
JJR_19790925_OGH0002_0040OB00077_7900000_003