Norm
EO §65 ERechtssatz
Die Frage, ob das Verbot der Schlechterstellung verletzt wurde, ist grundsätzlich nur danach zu beurteilen, ob der Spruch der Entscheidung des Rechtsmittelgerichtes unter Berücksichtigung des Rechtsmittelbegehrens mit dem Spruch angefochtenen Entscheidung in Einklang gebracht werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0002475Dokumentnummer
JJR_19790926_OGH0002_0030OB00111_7800000_001