Norm
StPO §289Rechtssatz
Wird auf Grund einer Nichtigkeitsbeschwerde zum Nachteil des Angeklagten das Urteil teilweise aufgehoben, können andere nicht angefochtene Schuldspruchfakten nicht mitaufgehoben und Verfahrenserneuerung angeordnet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0100060Dokumentnummer
JJR_19790926_OGH0002_0100OS00074_7900000_002