RS OGH 1979/9/26 10Os74/79, 13Os164/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.09.1979
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Norm

StPO §289

Rechtssatz

Wird auf Grund einer Nichtigkeitsbeschwerde zum Nachteil des Angeklagten das Urteil teilweise aufgehoben, können andere nicht angefochtene Schuldspruchfakten nicht mitaufgehoben und Verfahrenserneuerung angeordnet werden.

Entscheidungstexte

  • 10 Os 74/79
    Entscheidungstext OGH 26.09.1979 10 Os 74/79
  • 13 Os 164/86
    Entscheidungstext OGH 08.01.1987 13 Os 164/86
    Vgl aber; Beisatz: Beruht ein irrtümlicher Freispruch von einem Diebstahlsfaktum auf einer Verwechslung der Tatobjekte, so hebt der OGH auf Grund der zum Nachteil des Angeklagten ergriffenen Nichtigkeitsbeschwerde auch den Schuldspruch in bezug auf das andere Tatobjekt auf. (T1) Veröff: SSt 58/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0100060

Dokumentnummer

JJR_19790926_OGH0002_0100OS00074_7900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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