RS OGH 1979/9/27 12Os71/79, 11Os132/82

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Veröffentlicht am 27.09.1979
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Norm

StPO §281 Z4 B

Rechtssatz

Spricht sich der Angeklagte gegen die Verlesung eines in einem anderen (hier: Zivilverfahren) Verfahren, wenn auch zum selben Beweisthema erstatteten Sachverständigengutachtens aus, so liegt in der Abweisung des Antrags auf Beiziehung eines Sachverständigen ein Strafverfahren in der Regel eine Verletzung von Verteidigungsrechten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0099467

Dokumentnummer

JJR_19790927_OGH0002_0120OS00071_7900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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