Norm
RAO §45Rechtssatz
Ein Rechtsanwalt kann zur Einbringung eines Rechtsmittels nicht verpflichtet werden, wenn er dieses nach Prüfung als aussichtslos oder mutwillig erkennen muß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0072330Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.08.2022