Norm
ABGB §1091 A1Rechtssatz
Der Umstand, daß der Bestandgeber nicht auch das relativ geringwertige Inventar beistellte, sondern daß der Bestandnehmer dieses direkt von der früheren Pächterin erwerben mußte, schließt die Annahme eines Pachtverhältnisses nicht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0020388Dokumentnummer
JJR_19791003_OGH0002_0030OB00569_7900000_001