Norm
ABGB §833 B1Rechtssatz
Ist eine Bankgarantie zugunsten der Mit( Wohnungs ) eigentümer einer Liegenschaft zu bestellen, so kann auch die Mehrheit nicht Leistung an sich, sondern nur Hinterlegung zugunsten sämtlicher Gläubiger begehren, sofern keine ausdrückliche Gesamtforderungsvereinbarung iS § 892 ABGB vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0013423Dokumentnummer
JJR_19791004_OGH0002_0070OB00727_7900000_001