Norm
StPO §352 ffRechtssatz
Ein Verstoß gegen den Grundsatz der materiellen Rechtskraft liegt bereits vor, wenn ein zweites Urteil gefällt wird, obwohl ein erstes, wenn auch nicht rechtskräftiges Urteil zur selben Sache vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0101142Dokumentnummer
JJR_19791011_OGH0002_0120OS00136_7900000_001