RS OGH 1979/10/12 9Os157/78, 13Os76/08p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.10.1979
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Norm

FinStrG §29 Abs3 lita

Rechtssatz

Für den Zeitpunkt der Selbstanzeige ist nicht die Postaufgabe derselben, sondern das Einlagen der Anzeige bei der Behörde entscheidend (Keine Änderung gegenüber § 29 Abs 2 FinStrG aF).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0086250

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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