RS OGH 1979/10/16 4Ob542/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.10.1979
beobachten
merken

Norm

ZPO §411 Bf

Rechtssatz

Das Urteil, mit welchem auf Löschung einer widerrechtlich erwirkten Pfandrechtslöschung erkannt wurde, das aber nicht auf die Frage, inwieweit die Hypothekarschuld zufolge Zahlung bereits - teilweise - getilgt, die Pfandrechte daher gar nicht mehr voll forderungsbekleidet gewesen sein könnten und daher im entsprechenden Umfang zu löschen gewesen wären, eingeht, entfaltet keine Bindungswirkung hinsichtlich der späteren Hypothekarklage.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 542/79
    Entscheidungstext OGH 16.10.1979 4 Ob 542/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0041409

Dokumentnummer

JJR_19791016_OGH0002_0040OB00542_7900000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten