Norm
ZPO §411 BfRechtssatz
Das Urteil, mit welchem auf Löschung einer widerrechtlich erwirkten Pfandrechtslöschung erkannt wurde, das aber nicht auf die Frage, inwieweit die Hypothekarschuld zufolge Zahlung bereits - teilweise - getilgt, die Pfandrechte daher gar nicht mehr voll forderungsbekleidet gewesen sein könnten und daher im entsprechenden Umfang zu löschen gewesen wären, eingeht, entfaltet keine Bindungswirkung hinsichtlich der späteren Hypothekarklage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0041409Dokumentnummer
JJR_19791016_OGH0002_0040OB00542_7900000_003