Norm
ABGB §1162 IIIARechtssatz
Der Rechtzeitigkeit der Geltendmachung eines Entlassungsgrundes steht nicht entgegen, daß die ihn begründenden Umstände schon seit längerer Zeit als "firmeninterne Gerüchte" umliefen, sofern sie zufolge ihrer Unbestimmtheit und des Fehlens konkreter Verdachtsgründe keine Nachforschungspflicht des Arbeitgebers begründeten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Pflicht, Erhebung, Verschweigung, Verwirkung, Verspätung, Verfristung, Verzicht, Verlust, Untergang, Entlassungsrecht, Zeitpunkt, Erklärung, Ausspruch, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0029363Dokumentnummer
JJR_19791016_OGH0002_0040OB00027_7900000_001