Norm
AnfO §2 Z3Rechtssatz
Wenn der Schuldner seine Liegenschaft in einer wegen der bevorstehenden Zwangsversteigerung als ungünstig angesehenen Lage nach seiner subjektiven Vorstellung sechs Prozent (vier Prozent) unter dem Wert an einen nahen Angehörigen veräußerte, ist eine beabsichtigte Freigiebigkeit nicht anzunehmen. Aus dieser subjektiven Wertung der Vertragsteile ist die Annahme eines gemischten Geschäftes auszuschließen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0050760Dokumentnummer
JJR_19791017_OGH0002_0060OB00617_7900000_004