Norm
KO §20 Abs2Rechtssatz
Aufrechenbarkeit der Regereßforderung des Bürgen, wenn gar nicht behauptet wird, daß der Bürge bei Übernahme der Bürgschaftsverpflichtung von der Zahlungsunfähigkeit der Gemeinschuldnerin Kenntnis hatte oder Kenntnis haben mußte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0064399Dokumentnummer
JJR_19791017_OGH0002_0060OB00595_7900000_002