Norm
ZPO §467 Z3 CaRechtssatz
Der Berufungsgrund der unrichtigen Beweiswürdigung wird nicht gesetzmäßig ausgeführt, wenn die erstrichterliche Beweiswürdigung pauschal als unrichtig bezeichnet wird oder wenn einzelnen Feststellungen lediglich Gegenbehauptungen entgegengesetzt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0041830Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.05.2011