RS OGH 1979/10/18 7Ob752/79, 4Ob556/80, 1Ob659/85, 10ObS343/00i, 5Ob185/04y, 4Ob44/07k, 7Ob253/10x

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Veröffentlicht am 18.10.1979
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Norm

ZPO §467 Z3 Ca

Rechtssatz

Der Berufungsgrund der unrichtigen Beweiswürdigung wird nicht gesetzmäßig ausgeführt, wenn die erstrichterliche Beweiswürdigung pauschal als unrichtig bezeichnet wird oder wenn einzelnen Feststellungen lediglich Gegenbehauptungen entgegengesetzt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0041830

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.05.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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