RS OGH 1979/10/18 7Nd513/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.1979
beobachten
merken

Norm

JN §28

Rechtssatz

Eine die Ordination rechtfertigende Lücke im Gesetz kommt insbesondere in Statusfragen in Betracht, wenn die Entscheidung in gewissen Rechtsstreitigkeiten ausschließlich durch inländische Gerichte zu erfolgen hat und daher ausländische Entscheidungen im Inland nicht anerkannt werden. Hingegen wird für rein vermögensrechtliche Streitigkeiten ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis gefordert, um die Ordination als zulässig zu erkennen.

Entscheidungstexte

  • 7 Nd 513/79
    Entscheidungstext OGH 18.10.1979 7 Nd 513/79
    Veröff: ZfRV 1979,277 (Glosse von H Hoyer)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0046546

Dokumentnummer

JJR_19791018_OGH0002_0070ND00513_7900000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten