Norm
ABGB §859Rechtssatz
Verpflichtung, die vereinbarte Übertragung von Teilunternehmungen samt Geschäftsräumlichkeiten vorzunehmen, auch wenn die zuständigen Stellen ( Schulbehörde ) die ( Mit- )Übernahme der in den Geschäftsräumlichkeiten geführten Lehrmittelstellen noch nicht genehmigt haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0013932Dokumentnummer
JJR_19791024_OGH0002_0060OB00668_7900000_001