Norm
GOG §89 Abs3Rechtssatz
Die fehlende Unterfertigung des Schriftsatzes mit der Erklärung des Widerrufes eines bedingten Vergleiches kann nach Ablauf der Widerrufsfrist - auch im Fall eines Verbesserungsauftrages - nicht mehr wirksam nachgetragen werden (ausdrücklich Ablehnung der gegenteiligen Ansicht in 1 Ob 566/78).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0037370Dokumentnummer
JJR_19791024_OGH0002_0060OB00588_7900000_003