Norm
ZPO §179Rechtssatz
Ein neues Vorbringen ist durch die Rechtskraft dann nicht präkludiert, wenn es mit dem Prozessstoff des ersten Rechtsstreites nicht im Zusammenhang steht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0036744Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.08.2018