- 1 Ob 743/79
Entscheidungstext OGH 29.10.1979 1 Ob 743/79
Veröff: JBl 1980,4812 = ÖBl 1980,130
- 1 Ob 689/81
Entscheidungstext OGH 17.02.1982 1 Ob 689/81
nur: Als Tatsachenmitteilungen gelten auch Verdächtigungen und abfällige Urteile, die auf entsprechende Tatsachen schließen lassen. (T1); Beisatz: Kann einem Urteil entkommen werden, dass es von bestimmten Tatsachen ausgeht, liegt insoferne eine konkludente Tatsachenbehauptung vor. (T2)
- 5 Ob 702/82
Entscheidungstext OGH 28.09.1982 5 Ob 702/82
nur: Als Tatsachenmitteilungen gelten auch Verdächtigungen und abfällige Urteile, die auf entsprechende Tatsachen schließen lassen; es genügt, dass eine Äußerung, wenn auch nur mittelbar, eine abfällige Tatsachenmitteilung enthält, die objektiver Nachprüfung zugänglich ist. (T3) Beis wie T2
- 6 Ob 795/82
Entscheidungstext OGH 05.04.1984 6 Ob 795/82
nur T1; Beisatz: Wurde die Tatsachengrundlage bekanntgegeben, auf welcher die geäußerte Wertung (Meinung) beruhe, und war dem Fernsehzuschauer die Möglichkeit gegeben worden, sich ein Urteil über die Richtigkeit dieser Wertung zu bilden, liegen keine im Werturteil verdeckten Tatsachen vor. (T4) Veröff: ÖBl 1984,130
- 5 Ob 518/83
Entscheidungstext OGH 22.05.1984 5 Ob 518/83
nur T1
- 4 Ob 48/88
Vgl auch; nur T3; Veröff: SZ 61/193 = GRURInt 1989,326 = MR 1988,194
- 1 Ob 2/91
Auch
- 7 Ob 535/91
Auch; Veröff: MR 1991,146 (Korn)
- 1 Ob 15/91
nur: Als Tatsachenmitteilungen gelten auch Verdächtigungen. (T5); Veröff: MR 1991,235 (Korn) = ÖBl 1992,136
- 4 Ob 48/92
Auch; nur T5; Beisatz: Unter
§ 1330 Abs 2 ABGB fällt jede Mitteilung, die dem anderen schaden kann, auch wenn sie in der Form einer Vermutung ausgesprochen wird. (T6); Veröff: MR 1992,105 = ÖBl 1992,218
- 8 Ob 589/91
nur T1
- 4 Ob 19/93
nur T3
- 4 Ob 134/94
Auch
- 6 Ob 2018/96z
Entscheidungstext OGH 08.05.1996 6 Ob 2018/96z
nur T5; Beis wie T6; Veröff: SZ 69/113
- 4 Ob 2205/96k
Entscheidungstext OGH 17.09.1996 4 Ob 2205/96k
Auch; nur T5; Beisatz: Auf die Form, in die sich die Behauptung kleidet, kommt es nicht an. So kann sich eine Behauptung bisweilen auch unter der bedingten Form - zum Beispiel jemand solle betrogen haben (RG GRUR 1929, 359) - verstecken. Eine Behauptung kann auch in der Form einer Frage aufgestellt oder verbreitet werden (JBl 1938, 78). (T7)
- 6 Ob 218/98x
Auch; nur T5; Beisatz: Die Haftung des Täters ist auch dann zu bejahen, wenn die ehrenrührige Äußerung in Verdachtsform oder Vermutungsform erfolgte. (T8)
- 6 Ob 173/98d
nur T3
- 6 Ob 7/99v
nur T5; Beis wie T8
- 6 Ob 90/99z
Vgl; nur T1; Beisatz: Der Vorwurf des "Prellens" enthält bei der gebotenen ungünstigsten Auslegung in seinem Gesamtzusammenhang erkennbar die Tatsachenbehauptung, die Klägerin sei ihren Zahlungspflichten bewusst und in betrügerischer Absicht nicht nachgekommen, sie habe ihren Vertragspartner durch unlautere, strafrechtlich relevante Methoden übervorteilt, verbunden mit dem Hinweis, dies ergebe sich auch aus dem vorliegenden Schiedsgutachten. Dieser Vorwurf ist nicht nur kreditschädigend, sondern auch beleidigend im Sinn des
§ 1330 Abs 1 ABGB. Der Wahrheitsbeweis obliegt daher dem Beklagten. (T9)
- 6 Ob 55/03m
nur T5; Beisatz: Der Ehrenschutz soll nicht durch geschickte Formulierungen des Täters verhindert werden. (T10)
- 6 Ob 79/03s
Auch
- 6 Ob 246/04a
Auch; nur T3
- 4 Ob 105/06d
Auch; nur T1; Beisatz: Hier:
§ 7 UWG. (T11)
- 4 Ob 97/07d
nur T1
- 6 Ob 45/14g
Entscheidungstext OGH 26.06.2014 6 Ob 45/14g
Auch; Beisatz: Hier: Behauptung der Tatsache, Mitarbeiter der Klägerin hätten der Mutter des Beklagten durch Verabreichung eines überdosierten Beruhigungsmedikaments schweren körperlichen Schaden zugefügt. (T12)
- 4 Ob 74/15h
Entscheidungstext OGH 19.05.2015 4 Ob 74/15h
Auch; nur T4
- 6 Ob 24/17y
Entscheidungstext OGH 27.02.2017 6 Ob 24/17y
Auch; Beis wie T7 nur: Eine Behauptung kann auch in der Form einer Frage aufgestellt oder verbreitet werden. (T13)
- 6 Ob 6/17a
Entscheidungstext OGH 27.02.2017 6 Ob 6/17a
Vgl; Beis wie T13; Beisatz: Hier: Vorwurf, der Kläger habe sich als Chefredakteur und Herausgeber einer Tageszeitung durch die Anstellung seines Sohnes bei den ÖBB in seiner Berichterstattung beeinflussen lassen. (T14)
- 6 Ob 162/17t
Auch; nur T3
- 4 Ob 43/18d
Auch; Beis wie T8; Beis wie T10
- 6 Ob 50/18y
Vgl auch; nur T5; Beis wie T6
- 6 Ob 141/18f
Auch; nur T3
- 6 Ob 164/19i
nur T3; Beis wie T6