Norm
EGZPO ArtXLII IDaRechtssatz
Ob eine Abrechnung ordnungsgemäß gelegt wurde, ist keine reine Tatfrage. Die vom Sachverständigen aufgezeigten Abrechnungskomponenten und ihre Überprüfbarkeit zufolge aufscheinender detaillierter Berechnungsgrundlage sind die Sachverhaltsgrundlage für die rechtliche Beurteilung des Vorliegens einer ordnungsgemäßen Rechnung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0035072Dokumentnummer
JJR_19791106_OGH0002_0050OB00571_7900000_002