Norm
AußStrG §178Rechtssatz
Ausstellung einer Amtsbestätigung gegen den Willen des Erben wenn das Vermächtnis gültig sowie seinem Inhalte (Umfang) nach nicht bestritten ist und der Erbe nur aus übertriebener Ängstlichkeit widerspricht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0008375Dokumentnummer
JJR_19791107_OGH0002_0070OB00766_7900000_001