RS OGH 1979/11/12 1Ob39/79, 1Ob25/80, 1Ob41/97d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.11.1979
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Norm

AHG §8
AHV §1

Rechtssatz

Das Aufforderungsverfahren ist ein Verfahren, in dem sich die zukünftigen Streitteile als gleichberechtigte Rechtssubjekte des Zivilrechtes entgegenstehen. Der Rechtsträger hat daher eine nach zivilrechtlichen Grundsätzen zu beurteilende Erklärung abzugeben, ob der Endanspruch anerkannt oder bestritten wird, nicht etwa bescheidmäßig über eine Eingabe abzusprechen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 39/79
    Entscheidungstext OGH 12.11.1979 1 Ob 39/79
    Veröff: SZ 52/166
  • 1 Ob 25/80
    Entscheidungstext OGH 31.10.1980 1 Ob 25/80
  • 1 Ob 41/97d
    Entscheidungstext OGH 15.12.1997 1 Ob 41/97d
    nur: Das Aufforderungsverfahren ist ein Verfahren, in dem sich die zukünftigen Streitteile als gleichberechtigte Rechtssubjekte des Zivilrechtes entgegenstehen. (T1) Veröff: SZ 70/260

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0050492

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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