Norm
ABGB §140 AgRechtssatz
Die Frage, ob § 140 Abs 2 Satz 1 ABGB, nach welchem derjenige Elternteil, der den Haushalt führt, in dem er das Kind betreut, dadurch den ihm nach dem ersten Absatz dieser Bestimmung obliegenden anteiligen Beitrag zum Unterhalt des Kindes leistet, auch dann gilt, wenn das Kind nicht im Haushalt des erziehungsberechtigten Elternteiles, sondern - und zwar im Einvernehmen mit diesem und daher gewissermaßen "stellvertretend" für ihn - von dessen Eltern gepflegt und betreut wird, ist im Gesetz nicht geregelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0087015Dokumentnummer
JJR_19791112_OGH0002_0040OB00575_7900000_002