RS OGH 1979/11/13 5Ob613/79, 3Ob631/79, 5Ob712/81, 3Ob510/82, 6Ob602/87, 6Ob705/87, 9ObA29/91, 3Ob15

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.11.1979
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Norm

ABGB §26
ABGB §1489 IIA
AktG §71
GmbHG §18

Rechtssatz

Bei einer juristischen Person ist das Wissen gem § 1489 ABGB ihrer zur Vertretung in dem betreffenden Bereich berufenen Organmitgliedern von dem maßgeblichen anspruchsbegründeten Sachverhalt maßgeblich, damit diese Kenntnis der Gesellschaft selbst zugerechnet werden kann, wobei es gleichgültig ist, ob der wissende organschaftliche Vertreter einzelvertretungsberechtigt oder gesamtvertretungsberechtigt ist und ob er mit der diese Kenntnis betreffenden Sache im Einzelfall für die Gesellschaft tatsächlich befasst war oder nicht.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 613/79
    Entscheidungstext OGH 13.11.1979 5 Ob 613/79
    Veröff: SZ 52/167 = GesRZ 1980,216
  • 3 Ob 631/79
    Entscheidungstext OGH 21.01.1981 3 Ob 631/79
    Vgl aber; Beisatz: Auf das Wissen der Gemeindeorgane kommt es bei der Ersitzung einer Wegdienstbarkeit nicht an. (T1)
  • 5 Ob 712/81
    Entscheidungstext OGH 10.11.1981 5 Ob 712/81
    Vgl auch; Veröff: SZ 54/165
  • 3 Ob 510/82
    Entscheidungstext OGH 14.04.1982 3 Ob 510/82
    nur: Bei einer juristischen Person ist das Wissen gem § 1489 ABGB ihrer zur Vertretung in dem betreffenden Bereich berufenen Organmitgliedern von dem maßgeblichen anspruchsbegründeten Sachverhalt maßgeblich. (T2)
  • 6 Ob 602/87
    Entscheidungstext OGH 08.10.1987 6 Ob 602/87
    Vgl auch; Veröff: SZ 60/204
  • 6 Ob 705/87
    Entscheidungstext OGH 07.09.1989 6 Ob 705/87
    Vgl; Beisatz: Es kommt nicht nur auf das Wissen der Vertretungsbefugten an, sondern auch auf das Wissen der statutarisch vorgesehenen Wissensträger (hier: leitende Beamte der Magistratsabteilung einer Statutarstadt). (T3)
  • 9 ObA 29/91
    Entscheidungstext OGH 10.04.1991 9 ObA 29/91
    Vgl auch; nur T2; Beisatz: Hier: OrgHG (T4)
    Veröff: SZ 64/40
  • 3 Ob 1565/91
    Entscheidungstext OGH 22.01.1992 3 Ob 1565/91
    Vgl auch; nur T2
  • 5 Ob 518/93
    Entscheidungstext OGH 13.07.1993 5 Ob 518/93
    Beis wie T3; Beisatz: Die bloße Mitgliedschaft bei einer Forstkommune verschafft keinerlei Vertretungsfunktion oder Überwachungsfunktion. Es scheiden aber auch die langjährigen Pächter der Forstkommune als Wissensvermittler iSd vorhin zitierten Judikatur aus, weil ihnen das Recht auf eigenverantwortliche Bewirtschaftung nicht jedoch die Wahrnehmung von Eigentümerbefugnissen zukam. (T5)
  • 1 Ob 21/94
    Entscheidungstext OGH 30.05.1994 1 Ob 21/94
    Auch
  • 9 Ob 88/99b
    Entscheidungstext OGH 14.04.1999 9 Ob 88/99b
    Vgl aber; Beisatz: Bei einer juristischen Person kommt es für die Unterstellung der Kenntnis oder des Kennenmüssens einer Tatsache nicht ausschließlich auf den Wissensstand der organschaftlichen Vertreter an, sondern ist auch das Wissen solcher Personen maßgeblich, denen in der betreffenden Angelegenheit Vertretungskompetenz zukommt. (T6)
    Beisatz: Hier: Mit der konkreten Angelegenheit betrauter Rechtsanwalt der juristischen Person. (T7)
  • 1 Ob 64/00v
    Entscheidungstext OGH 30.01.2001 1 Ob 64/00v
    Auch; Beisatz: Das Wissen des schädigenden Vertreters um die Schädigung ist dem geschädigten Vertretenen bei Feststellung des Beginns der Verjährungsfrist nicht zuzurechnen, ob nun bei Anspruchsdurchsetzung gegenüber einem Dritten oder dem Schädiger selbst. (T8)
    Beisatz: Bei einer juristischen Person kommt es für die Unterstellung der Kenntnis oder des Kennenmüssens einer Tatsache nicht ausschließlich auf den Wissensstand der organschaftlichen Vertreter an, sondern auch das Wissen solcher Personen, wie etwa Prokuristen, Handlungsbevollmächtigte oder Rechtsvertreter, maßgeblich ist, soweit es sich auf das im konkreten Fall diesem Bevollmächtigten übertragene Aufgabengebiet erstreckt und sie mit der speziellen Sache auch tatsächlich befasst waren. (T9)
    Veröff: SZ 74/14
  • 5 Ob 18/01k
    Entscheidungstext OGH 27.09.2001 5 Ob 18/01k
    Vgl aber; Beis wie T8; Beis wie T9
  • 2 Ob 130/01h
    Entscheidungstext OGH 09.07.2002 2 Ob 130/01h
    Vgl auch; Beisatz: Das Wissen eines bevollmächtigten Vertreters eines Geschädigten (nur in Beziehung auf rechtserhebliche Tatsachen, die mit dem Vertretungsbereich verbunden sind, in dem er berufen war und tätig wurde) gilt als Wissen der Gesellschaft. (T10)
  • 10 Ob 22/03p
    Entscheidungstext OGH 15.07.2003 10 Ob 22/03p
    nur T2; Beis wie T10; Beisatz: Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist ein Wissen der Hausverwaltung der Gemeinschaft zuzurechnen (SZ 68/179). (T11)
  • 10 Ob 17/04d
    Entscheidungstext OGH 28.06.2005 10 Ob 17/04d
    Vgl auch; Beisatz: Der Geschäftsherr muss sich das Wissen, das ein handelnder (Bank-)Gehilfe im Zuge der ihm aufgetragenen Tätigkeit erlangt hat oder erlangen hätte können, zurechnen lassen, während außerhalb des Aufgabenbereiches („privat") erlangtes Wissen nicht zurechenbar ist. (T12)
  • 4 Ob 157/07b
    Entscheidungstext OGH 02.10.2007 4 Ob 157/07b
    Auch
  • 9 Ob 23/07h
    Entscheidungstext OGH 08.02.2008 9 Ob 23/07h
    Vgl aber; Beis wie T6; Beis wie T9; Beis wie T12
  • 2 Ob 84/09f
    Entscheidungstext OGH 20.05.2009 2 Ob 84/09f
    Vgl; Vgl Beis wie T7; Vgl Beis wie T10; Beisatz: Die Zurechnung des Wissens des Wissensvertreters an den Geschäftsherrn gilt auch, wenn es um die Kenntnis der für den Beginn der Verjährungsfrist nach § 1489 ABGB relevanten Umstände, wie den Eintritt des Schadens, geht. (T13)
    Beisatz: Hier: Das Wissen des Prozessbevollmächtigten ist dem Berechtigten demnach nur in Beziehung auf solche rechtserhebliche Tatsachen zurechenbar, die mit dem Vertretungsbereich, in welchem der Bevollmächtigte berufen war und tätig wurde, verbunden sind. (T14)
  • 8 Ob 34/09x
    Entscheidungstext OGH 18.06.2009 8 Ob 34/09x
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Rechtsanwalt GmbH. (T15)
  • 3 Ob 200/11z
    Entscheidungstext OGH 18.04.2012 3 Ob 200/11z
    Vgl auch; Beis wie T6
  • 2 Ob 258/12y
    Entscheidungstext OGH 24.01.2013 2 Ob 258/12y
    Vgl; Vgl Beis wie T6; Vgl Beis wie T10; Beisatz: Hier: Für den Beginn der Verjährungsfrist maßgeblich nur die Kenntnis des zuständigen Referatsleiters des BVA?Pensionsservices, nicht hingegen der BVA?Hauptstelle. (T16)
  • 2 Ob 6/13s
    Entscheidungstext OGH 24.01.2013 2 Ob 6/13s
    Vgl; Beisatz: Bei einer Gebietskörperschaft kommt es für den Beginn der Verjährungsfrist auf den Wissensstand des zuständigen Referatsleiters an. (T17)
  • 3 Ob 23/13y
    Entscheidungstext OGH 17.07.2013 3 Ob 23/13y
    Vgl
  • 6 Ob 199/13b
    Entscheidungstext OGH 20.02.2014 6 Ob 199/13b
    Beisatz: Dies gilt auch für die Frage des Wissenmüssens. (T18)
  • 6 Ob 183/13z
    Entscheidungstext OGH 20.02.2014 6 Ob 183/13z
    Vgl; Ähnlich Beis wie T8
  • 8 Ob 51/14d
    Entscheidungstext OGH 30.10.2014 8 Ob 51/14d
    Vgl auch; Beis ähnlich wie T12; Beisatz: Ein außerhalb des übertragenen Aufgabenbereichs erlangtes Wissen des Bevollmächtigten ist dem Auftraggeber grundsätzlich nicht zurechenbar. (T19)
    Beisatz: Untreue bzw Veruntreuung zu Lasten des Mandanten sind ebensowenig von einer Hausverwaltervollmacht nach dem WEG 2002 umfasst, wie danach gesetzte Handlungen zur Schadensgutmachung. (T20)
  • 3 Ob 165/14g
    Entscheidungstext OGH 18.12.2014 3 Ob 165/14g
    Auch; Beis wie T11
  • 9 ObA 58/15t
    Entscheidungstext OGH 18.03.2016 9 ObA 58/15t
    Vgl auch; Beis wie T9; Beis wie T19
  • 8 Ob 98/15t
    Entscheidungstext OGH 19.02.2016 8 Ob 98/15t
    Auch; Beisatz: Eine juristische Person muss sich das Wissen sowie die fahrlässige Unkenntnis ihrer für sie handelnden physischen Personen im Rahmen ihres Aufgabenbereichs zurechnen lassen. Dies gilt insbesondere für das Wissen der Mitglieder der (Vertretungs-)Organe. (T21); Veröff: SZ 2016/10
  • 7 Ob 92/16d
    Entscheidungstext OGH 15.06.2016 7 Ob 92/16d
    Auch;Beisatz: Bei der Wissenszurechnung wird allgemein als Voraussetzung verlangt, dass das Wissen sich auf den übertragenen Aufgabenbereich erstreckt und der Gehilfe tatsächlich mit der betreffenden Angelegenheit befasst ist, und es wird darauf abgestellt, ob die Hilfsperson mit dem Willen des Geschäftsherrn tätig geworden ist und diese bei Durchführung der Agenden von ihrem Wissen Gebrauch hätte machen können. (T22)
    Beisatz: Das einer Bank von ihrem Kundenbetreuer verheimlichte Wissen um das zu ihren Lasten gesetzte strafbare Verhalten kann als außerhalb seines Aufgabenkreises gelegen der Bank nicht im Sinn einer bewussten Zahlung einer Nichtschuld zugerechnet werden. (T23)
    Beis wie T9; Beis wie T19
  • 7 Ob 12/17s
    Entscheidungstext OGH 17.05.2017 7 Ob 12/17s
    Vgl; Beis wie T13
  • 7 Ob 44/17x
    Entscheidungstext OGH 27.09.2017 7 Ob 44/17x
    Vgl
  • 7 Ob 77/17z
    Entscheidungstext OGH 27.09.2017 7 Ob 77/17z
    Auch; Beis wie T6; Beis wie T9; Beis wie T10; Beis wie T19; Beisatz: Hier: Ein nach § 332 ASVG auf den Sozialversicherungsträger übergegangener Schadenersatzanspruch wegen eines ärztlichen Kunstfehlers. (T24)
  • 4 Ob 189/18z
    Entscheidungstext OGH 20.12.2018 4 Ob 189/18z
    Auch
  • 1 Ob 51/19k
    Entscheidungstext OGH 03.04.2019 1 Ob 51/19k
    Auch; Beis wie T21
  • 5 Ob 188/20p
    Entscheidungstext OGH 04.02.2021 5 Ob 188/20p
    Vgl; Beis wie T22
  • 6 Ob 61/21w
    Entscheidungstext OGH 23.06.2021 6 Ob 61/21w
    Vgl; Beis ähnlich wie T8
  • 4 Ob 114/21z
    Entscheidungstext OGH 22.09.2021 4 Ob 114/21z
    Vgl

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0009172

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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