Norm
ABGB §543Rechtssatz
Einer Klage auf Feststellung nach § 543 ABGB fehlt schließlich das Rechtsschutzinteresse, wenn im Zuge des Verfahrens von dem Ehebruchpartner der Ehebruch "anerkannt" und damit ein Geständnis iS des § 543 ABGB abgelegt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0012276Dokumentnummer
JJR_19791114_OGH0002_0060OB00676_7900000_001