RS OGH 1979/11/14 6Ob676/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.11.1979
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Norm

ABGB §543
ZPO §228 B4

Rechtssatz

Einer Klage auf Feststellung nach § 543 ABGB fehlt schließlich das Rechtsschutzinteresse, wenn im Zuge des Verfahrens von dem Ehebruchpartner der Ehebruch "anerkannt" und damit ein Geständnis iS des § 543 ABGB abgelegt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0012276

Dokumentnummer

JJR_19791114_OGH0002_0060OB00676_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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