Norm
StPO §364Rechtssatz
Verschulden des Verteidigers, der hinsichtlich eines unvollständig vorbereiteten Schriftsatzes (hier: bloße Berufungsanmeldung), den er als solchen unterschreibt, nur einen Korrekturauftrag an die Schreibkraft erteilt, sich aber sonst nicht weiter um die Durchführung der Korrektur sorgt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0101242Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.02.2022