RS OGH 1979/11/15 13Os144/79, 12Os118/80, 10Os184/82, 10Os56/83, 9Os91/83, 12Os17/84, 13Os79/84, 9Os

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.11.1979
beobachten
merken

Norm

StGB §31
StGB §40

Rechtssatz

Keine Bedachtnahme auf eine Strafe, die zwar nach der prozessgegenständlichen Tat verhängt wurde, aber unter Bedachtnahme (§§ 31, 40 StGB) auf ein Urteil, das vor dieser Tat lag.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0090713

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten