Norm
FinStrG §38Rechtssatz
Auch ein Durchfuhrschmuggel kann gewerbsmäßig begangen werden, zumal die durch wiederholten Schmuggel angestrebte fortlaufende Einnahme nicht das Korrelat zu dem damit verbundenen Ausfall inländischer Abgaben bildet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0086549Dokumentnummer
JJR_19791115_OGH0002_0120OS00035_7900000_003