RS OGH 1979/11/15 12Os35/79, 10Os38/81

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Veröffentlicht am 15.11.1979
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Norm

FinStrG §38

Rechtssatz

Auch ein Durchfuhrschmuggel kann gewerbsmäßig begangen werden, zumal die durch wiederholten Schmuggel angestrebte fortlaufende Einnahme nicht das Korrelat zu dem damit verbundenen Ausfall inländischer Abgaben bildet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0086549

Dokumentnummer

JJR_19791115_OGH0002_0120OS00035_7900000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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