Norm
ABGB §918 IVb2bbRechtssatz
Der Verkäufer kann einen vom Käufer erklärten Vertragsrücktritt selbst wenn er unberechtigt war, annehmen und den Vertrag als aufgelöst betrachten. Einer Nachfristsetzung bedarf es in diesem Fall nicht (vergleiche SZ 37/47).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0018412Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.10.2016