Norm
StGB §72 Abs2Rechtssatz
Die Auflösung der Lebensgemeinschaft verlangt nicht auch die sofortige Aufgabe der Wohnungsgemeinschaft (hier: dem ehemaligen Lebensgefährten war gestattet worden, die Nacht noch in der früher gemeinsam benützten Wohnung zu verbringen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0092215Dokumentnummer
JJR_19791122_OGH0002_0130OS00149_7900000_001