RS OGH 1979/11/22 12Os139/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.11.1979
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Norm

StGB §108

Rechtssatz

Täuschung ist ein Verhalten, das zur Irreführung und damit zur Einwirkung auf das intellektuelle Vorstellungsbild eines anderen bestimmt und geeignet ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0093324

Dokumentnummer

JJR_19791122_OGH0002_0120OS00139_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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