Norm
StGB §108Rechtssatz
Täuschung ist ein Verhalten, das zur Irreführung und damit zur Einwirkung auf das intellektuelle Vorstellungsbild eines anderen bestimmt und geeignet ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0093324Dokumentnummer
JJR_19791122_OGH0002_0120OS00139_7900000_001