Norm
StGB §310Rechtssatz
Auch ein durch die unbefugte Ausnützung der dienstlichen Möglichkeiten in Erfahrung gebrachtes Geheimnis ist ein "zugänglich gewordenes" im Sinne des § 310 StGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0096241Dokumentnummer
JJR_19791122_OGH0002_0130OS00139_7900000_003