RS OGH 1979/11/27 4Ob546/79, 1Ob518/85 (1Ob519/85), 6Ob635/85, 2Ob572/88, 8Ob388/97k, 3Ob203/12t

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Veröffentlicht am 27.11.1979
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Norm

ABGB §1346 E

Rechtssatz

Durch den Umstand, dass die Verpflichtungserklärung des Bürgen formbedürftig ist, wird die Heranziehung anderweitiger, außerhalb der Urkunde liegender Beweismittel zur Ermittlung des wahren Sinnes der Bürgschaftserklärung keineswegs ausgeschlossen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0032263

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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