Norm
ABGB §37 ARechtssatz
Steht fest, daß der Geschäftszweck - auch - in der Umgehung eines den Parteien bekannten ( ausländischen ) Verbotes bestand, dann erscheint die Ermittlung des Wortlautes der betreffenden Verbotsnorm entbehrlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0009301Dokumentnummer
JJR_19791128_OGH0002_0010OB00727_7900000_001